Jüdische Arbeitnehmerinnen und jüdische Studenten kämpfen im Alltag um den Respekt für ihre Religionspraxis am Schabbat und an anderen hohen jüdischen Feiertagen, weil in den einschlägigen Gesetzen nicht steht, was der Jüdinnen und Juden gutes verfassungsrechtlich garantiertes Recht ist. Das macht Jüdinnen und Juden im Alltag zu Bittstellerinnen, obwohl sie doch eigentlich grundrechtlich Berechtigte sind.
Sowohl die Gesetzgebung der Länder als auch die Rechtspraxis gewähren im Alltag nicht, was Verfassung und Rechtsprechung im Grundsatz längst geklärt haben: Das „Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“
Wir meinen: Das darf nicht so bleiben! Es muss die Freiheit der Jüdinnen und Juden sein, wie weit sie den überlieferten Glaubensvorstellungen ihrer Religion folgen wollen. Wie können Landesgesetze der jüdischen Feiertagsruhe besser Rechnung tragen? Was gilt es für Gesetzgeber bei der Respektierung der Religionsfreiheit für die Arbeitsruhegebote an Schabbat und anderen jüdische Feiertagen zu beachten? Welche Spielräume haben hierbei öffentliche Institutionen wie Hochschulen? Diese und weitere Fragen werden auf dieser öffentlichen Fachveranstaltung mit Gästen aus Rechtswissenschaft und Politik diskutiert.
Eine Veranstaltung des Tikvah Instituts in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin. In Kooperation mit der Experteninitiative Religionspolitik.
Um Anmeldung für die Kaffeepause bzw. Abendimbiss (auf Wunsch auch koscher möglich) wird unter anmeldung@tikvahinstitut.de gebeten.